Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze zu Ordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualar-beitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden).
Ausgangspunkt des Arbeitsrechtes ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird.