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Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt.

Dazu gehören auch das Kindschafts-, Adoptions- und das Scheidungsrecht sowie außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung.

Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung.

Fallbeispiele:

  • Scheidung Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • Unterhalt für Kinder und/oder getrennt lebenden Ehepartner, getrenntlebenden und/oder geschiedenen Ehepartner
  • Streit um Immobilie bei Ehescheidung